Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines:

 

Die Firma Autoshop Dantler GmbH (in Folge: Autoshop Dantler) schließt Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) ab. Diese sind wesentlicher Bestandteil der Vertragsbeziehung und gelten für die gesamte und bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung und – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – auch allfälliger künftiger Verträge (insb. über Reparaturen, Ersatzteile, Zusatzgeräte, Service usw.). Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sind solche Bestimmungen zu ergänzen, die diesen im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

 

Festgehalten wird, dass die Verträge vom Kunden als Unternehmer im Rahmen des Unternehmens abgeschlossen werden.

 

Als Erfüllungsort wird Schärding  vereinbart.

 

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Von Seiten Autoshop Dantler erfolgt die Zeichnung durch die Geschäftsführung oder Prokuristen. Mitarbeiter, Vertreter und/oder Handelsagenturen sind nicht berechtigt, für Autoshop Dantler rechtsverbindlich zu zeichnen oder Geld in Empfang zu nehmen.

 

2. Datenschutz, Komtrax:

 

Autoshop Dantler speichert und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, sowie darüber hinaus, soweit Sie eine umseitige Zustimmungserklärung gegeben haben. Die Daten werden jedenfalls entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen für die Dauer von sieben Jahren gespeichert; darüber hinaus, soweit sie für die Vertragsabwicklung und die Geltendmachung von Rechtsansprüchen notwendig sind. Nach Ablauf dieser Frist werden die personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht. Eine umseits erteilte Zustimmungserklärung hinsichtlich Ihrer Daten kann jederzeit formlos per Post an Autoshop Dantler 4770 0Andorf Zellerstrasse 9  oder per E-Mail an autoshop-dantler@gmx.at

widerrufen werden. Durch eine Mitteilung an eine der obigen Adressen können Sie jederzeit Ihre Betroffenenrechte geltend machen, das ist insb. ein Antrag auf (i) Berichtigung Ihrer Daten, (ii) Einschränkung der Datenverarbeitung, (iii) Löschung der Daten, (iv) Auskunft über Ihre Daten und (v) die Geltendmachung des Widerspruchsrechts. Mit dem Datenschutz von Autoshop Dantler ist die Assistenz der Geschäftsführung betraut. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde.

Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten von Autoshop Dantler und von mit Autoshop Dantler verbundenen Unternehmen über Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbesondere Newsletter, zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

3. Preise:

Die Preise sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Nettopreise ab Autoshop Dantler-Geschäftsstelle ohne Umsatzsteuer, ohne Lieferung und ohne Verpackung. Sie gelten vorbehaltlich von Preiserhöhungen durch das Lieferwerk, der Erhöhung von Zöllen, der Änderung offizieller Wechselkurse und sonstiger Einfuhrspesen und Steuern. Alle Nebenkosten des Vertrages gehen zu Lasten des Kunden.

Für den Fall des Eintausches von Gebrauchtteilen versteht sich der Preis frei Lieferung durch den Kunden an die nächstgelegene Niederlassung von Autoshop Dantler. Der vereinbarte Eintauschpreis versteht sich laut dem Gebrauchtmaschinen-Angebot und jedenfalls frei von Mängeln, die bei der Untersuchung vor Ort nicht erkannt bzw. nicht schriftlich vor Kaufvertragsunterfertigung vom Kunden bekanntgegeben wurden.

4. Zahlungsbedingungen:

Falls nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Bekanntgabe der Lieferbereitschaft am Erfüllungsort, spätestens fünf Werktage nach dem von Autoshop Dantler bekannt gegebenen Tag der Lieferung zu bezahlen. Autoshop Dantler ist berechtigt, die Übergabe bis zum Erhalt des Kaufpreises (bar oder Gutschrift auf Bankkonto) zu verweigern. Wechsel und Schecks werden nicht an Erfüllung statt angenommen.

Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises oder mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug geraten, verpflichtet er sich, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen. Autoshop Dantler ist im Verzugsfall berechtigt, bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Zinsen und Spesen jede Leistung (auch z. B. Verbesserungsarbeiten zur Erfüllung der Gewährleistung) zu verweigern und in seiner Gewahrsam befindliche Waren zurückzubehalten.

Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Falls ein Teil der Forderungen von Autoshop Dantler bereits gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teilzahlungen – in der angegebenen Reihenfolge – jedenfalls zuerst auf die noch nicht gerichtsanhängigen Forderungen angerechnet.

Der Kunde verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und Autoshop Dantler für die aus der Eintreibung der Forderungen entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten.

Sollte aufgrund des Annahme- und/oder Leistungsverzuges des Kunden dieser Vertrag aufgelöst werden, ist Autoshop Dantler berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Kunden eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch in der Höhe von 20 % des Brutto-Kaufpreises zu fordern. Darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere für nicht marktgängige Waren oder Sonderanfertigungen) bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Autoshop Dantler berechtigt, für jeden Zeitraum, in dem der Kaufgegenstand dem Kunden zur Verfügung stand (also vom Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an Autoshop Dantler), ein Benützungsentgelt von 5 % des Kaufpreises pro Monat in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen Gegenforderungen (z. B. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) zurückzuhalten. Gegen Ansprüche von Autoshop Dantler können nur fällige Gegenforderungen des Kunden aufgerechnet werden, die unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.

Wird dem Kunden das Recht eingeräumt, seine Schuld in Teilzahlungen zu leisten, so tritt Terminverlust bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung von nur einer Rate ein. Diesfalls ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort an Autoshop Dantler zur einstweiligen Sicherstellung und späteren Befriedigung auf eigene Kosten zurückzustellen.

5. Eigentumsrecht:

Das Eigentumsrecht an den Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen auf den Kunden über. Im Falle einer einheitlichen Zahlungsvereinbarung für mehrere Kaufgegenstände besteht der Eigentumsvorbehalt von Autoshop Dantler an allen Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Betreibungskosten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Autoshop Dantler zulässig. Diesfalls tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsen, an Autoshop Dantler ab.

Der Kunde verpflichtet sich, den Dritten von dieser Abtretung unverzüglich zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Über Verlangen von Autoshop Dantler ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung zu übergeben und über alle ausständigen Forderungen sofort Rechnung zu legen. Auch Autoshop Dantler selbst ist berechtigt, im Falle der Weiterveräußerung den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen ist der Kaufgegenstand vom Kunden auf den vollen Wert gegen alle Risiken einschließlich Maschinenbruch und Feuer zu versichern, und sind die Versicherungssummen zugunsten von Autoshop Dantler zu vinkulieren. Daneben ist er verpflichtet, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten sofort fachgerecht ausführen zu lassen.

Für den Fall, dass sich der Kaufgegenstand nach Rücknahme durch Autoshop Dantler in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befindet, ist Autoshop Dantler berechtigt, diesen auf Kosten des Kunden in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. versetzen zu lassen. Die Übernahme des Kaufgegenstandes gilt erst dann als erfolgt, wenn dieser Zustand wiederhergestellt ist.

Im Fall der Pfändung des Kaufgegenstandes verpflichtet sich der Kunde, Autoshop Dantler sofort telefonisch und schriftlich zu verständigen. Er trägt alle zur Durchsetzung der Ansprüche von Autoshop Dantler aufgelaufenen Kosten und Barauslagen (z. B. Erhebungen, Interventionen, Exszindierungsklagen).

Während des aufrechten Eigentumsvorbehalts oder bei Zahlungsverzug ist Autoshop Dantler jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt, den Kaufgegenstand zu besichtigen, zu überprüfen und bei Verzug mitzunehmen. Der Kunde ist zur sofortigen Mitteilung des jeweiligen Standortes verpflichtet und hat – im Falle des Zuwiderhandelns – sämtliche mit der Standortermittlung verbundenen Kosten zu ersetzen. Der Kunde erteilt Autoshop Dantler hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die Erlaubnis, Grundstücke, Gebäude und sonstige Räumlichkeiten, in denen sich der Kaufgegenstand befindet oder befinden könnte, zu betreten und, falls nötig, öffnen zu lassen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Rechtsansprüche (z. B. Besitzstörungsklagen) in diesem Zusammenhang.

Die im Falle des Zahlungsverzugs mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts verbundenen Kosten und Barauslagen (Aufenthaltsermittlung, Abschleppung, Transport, Aufsperrung usw.) sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

Der aktive Weiterverkauf der von Autoshop Dantler bezogenen Waren außerhalb Österreichs sowie der Weiterverkauf im Allgemeinen außerhalb der EU, Großbritannien und der EFTA ist nicht zulässig.

6. Lieferung:

Die Lieferfristen setzen die pünktliche Einhaltung aller Verbindlichkeiten auf Kundenseite voraus, insbesondere aller Zahlungen und Voraussetzungen für die Lieferung durch Autoshop Dantler. Im Falle von Auftragsänderungen bzw. Modifikationen des Kaufgegenstandes beginnen die Lieferzeiten von Neuem zu laufen. Der Liefertermin wird von Autoshop Dantler nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Der Kunde bleibt auch danach zur Annahme verpflichtet. Erst nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Kunden gesetzten zumindest sechsmonatigen Nachfrist ist dieser berechtigt, seinerseits den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Verladung, Transport, Entladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.

Autoshop Dantler behält sich Konstruktions- und Formänderungen vor, soweit der Kaufgegenstand dadurch nicht grundlegend geändert wird. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistung, Gewicht, Betriebskosten, Geschwindigkeit usw. sind als Näherungswerte zu betrachten.

Wenn vor der Übergabe beim Kunden Umstände vorliegen, eintreten oder bekannt werden, die die Einbringlichkeit der Forderungen gefährden, ist Autoshop Dantler berechtigt, Barzahlung binnen einer Woche oder Sicherstellung zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, so ist Autoshop Dantler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz bzw. eine Stornogebühr gemäß Punkt 4. zu fordern.


7. Erfüllungs- und Übernahmebedingungen:

Der Kunde hat den Kaufgegenstand sogleich nach Anzeige der Bereitstellung am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten unter Unternehmern.

Auch bei einer allenfalls vereinbarten freien Lieferung oder Abholung geht die Gefahr sofort ab Lager auf den Kunden über.


8. Gewährleistung und Garantie:

Es wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Auslieferung vom Werk bzw. Meldung der Auslieferungsbereitschaft, spätestens ab der Übergabe, vereinbart. Bei Kaufgegenständen, die der Käufer vorher gemietet hat, beginnt der Lauf der Gewährleistungs- und Garantiefristen mit dem Zeitpunkt der Übernahme zur Miete durch den Kunden.

Dabei soll die Beweislastregelung des § 924 ABGB keine Anwendung finden; d. h., dass bei Auftreten eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht vermutet wird, dass dieser schon bei Übergabe bestanden hat – der Beweis obliegt dem Käufer.

Für gebrauchte Geräte sind Gewährleistungs-, Verbesserungs- und Schadenersatzansprüche aller Art ausgeschlossen.

Es ist Aufgabe des Kunden zu prüfen, ob die von Autoshop Dantler bzw. vom Hersteller bekannt gegebenen Leistungsparameter der von ihm beabsichtigten Nutzung entsprechen bzw. zu Anbaugeräten oder anderen Bestandteilen seines Betriebs kompatibel sind. Autoshop Dantler leistet keine Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand auch bei geänderten Einsatzbedingungen den neuen Anforderungen entspricht. Jedenfalls sind die Bedienungsanleitung und die dort enthaltenen Vorgaben und Einschränkungen zu beachten – für eine davon abweichende Nutzung besteht keine Haftung.

Gewährleistungsansprüche sind am Erfüllungsort zu erfüllen, wobei Autoshop Dantler die Wahl zwischen Hauptsitz und Ort einer Zweigniederlassung hat.

Autoshop Dantler ist berechtigt, die Mängelbehebung zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist.

Garantieverpflichtungen erfüllt das Herstellerwerk, nicht Autoshop Dantler. Autoshop Dantler wird den Kunden dabei nach Möglichkeit unterstützen.

Sämtliche Arbeiten von Autoshop Dantler am Kaufgegenstand sind entgeltlich, auch wenn der Kunde zuvor Gewährleistung eingefordert hat. Die Zahlungspflicht entfällt nur, wenn Autoshop Dantler zuvor schriftlich zugesagt hat, dass die Leistung im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie entgeltfrei erfolgt.

Gewährleistungs- und Garantieansprüche erlöschen, wenn an der Ware von Dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen vorgenommen wurden. Voraussetzung für ihre Geltendmachung ist, dass der Kunde alle Vorschriften des Lieferwerks, gemäß den Richtlinien des Herstellers und/oder von Autoshop Dantler, über die Behandlung vollinhaltlich befolgt und die Waren pfleglich verwendet und gelagert hat.

Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kunde verpflichtet, Autoshop Dantler zur Verbesserung eine Frist von zumindest sechs Wochen ab Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. dem Beginn der Mängelbehebung vor Ort einzuräumen.

Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat der Kunde nur unter der Voraussetzung, dass alle innerhalb dieser Frist durchgeführten Verbesserungsversuche Autoshop Dantlers ergebnislos geblieben sind.

9. Haftungsbeschränkungen:

Schadenersatzansprüche gegenüber Autoshop Dantler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind. Jedenfalls haftet Autoshop Dantler nicht für den Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder für Schäden, die durch Störungen im Betrieb des Kunden verursacht wurden, für Kosten der Ersatzbeschaffung oder für frustrierte Aufwendungen.

Im Übrigen ist jede Ersatzpflicht von Autoshop Dantler, aus welchem Rechtsgrund auch immer (insbesondere Produkthaftungsgesetz), ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


10. Insolvenz:

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des Kunden und des Bestehens einer offenen Forderung ist Autoshop Dantler zur Wandlung berechtigt. Die Rückabwicklung erfolgt in der Weise, dass der Kaufgegenstand binnen einer Woche nach Abgabe der Wandlungserklärung an den Erfüllungsort oder eine der Zweigniederlassungen von Autoshop Dantler zurückzustellen ist. Die Verpflichtung zur Rückstellung entsteht mit Abgabe der Wandlungserklärung. Im Falle des Konkurses des Kunden ist die Rückstellung eine Verpflichtung der Masse.

Für die Benützung des Kaufgegenstandes über den Zeitpunkt der Wandlungserklärung hinaus, gleich aus welchem Grund, gilt ein monatliches Benützungsentgelt von 5 % des Bruttoverkaufspreises als angemessen und vereinbart.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Auf die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien findet ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ergeben, wird ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht in der Stadt Schärding vereinbart.